Notfall
oder nicht?
Ein am Wochenende oder nachts unbedingt behandlungsbedürftiger NOTFALL liegt vor, wenn:
· Ihr Hund gebläht aussieht, plötzlich stocksteif dasteht, den Hals vorreckt
und versucht, zu würgen (Alarmstufe ROT!!!)
· Ihr Tier einen (Auto-)Unfall hatte (auch wenn SIE keine äußeren Verletzungen sehen,
kann es innere haben! Und es hat ganz sicher einen Schock)
· Ihr Hund/ Ihre Katze länger als einen Tag blutig erbricht oder blutigen Durchfall hat
· Ihr Hund in eine Scherbe getreten ist und am selben Tag keine Sprechstunde mehr stattfindet
(bitte immer einen lockeren Schutzverband anlegen!)
· Ihr Tier einen Hitzschlag erlitten hat
· Ihr Tier plötzlich zusammenbricht und nach einer Minute nicht allein wieder aufsteht
· Sie genau gesehen haben, dass Ihr Tier etwas Giftiges oder einen Fremdkörper gefressen hat
· Ihr Hund gebissen wurde und Sie Wunden (auch ganz kleine!) finden,
die durch die Haut hindurch gehen (evtl. ein paar Haare wegschneiden, um sie anzusehen!)
· Ihr Meerschweinchen, Kaninchen, Chinchilla Ihnen plötzlich abgemagert vorkommt
oder wenn diesem Speichel aus dem Mäulchen läuft
Ihr Tier ein plötzlich auftretendes Augenproblem hat, vor allem einseitig, schmerzhaft,gerötet oder zugeschwollen
KEIN am Wochenende oder nachts behandlungsbedürftiger Notfall liegt vor, wenn:
Weil Sie gerade Zeit haben, die längst fällige Impfung durchführen zu lassen
· Ihr Tier eine oder mehrere Zecken hat, oder wenn Sie beim Entfernen den Kopf nicht mit herausziehen konnten
· Sie plötzlich Flöhe entdecken
· Sie feststellen, dass Ihr Tier Würmer hat
· Sie einen mutterlosen Vogel oder einen Igel gefunden haben, der keine äußeren Verletzungen aufweist
· Ihr Tier sich an den Ohren kratzt, Sie aber keine Rötungen in den Ohreingängen sehen können
· Ihre 4- 6 Monate alte, weibliche Katze sich laut schreiend über den Boden wälzt,
als hätte sie schwere Koliken (der Fachbegriff hierfür ist „Rolligkeit“)
· Ihr Hund gebissen wurde, Sie aber keine Verletzungen oder nur einige Hautabschürfungen finden
Wir rechnen nach der derzeit gültigen Fassung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) ab und sind deshalb berechtigt, Leistungen, die im Notdienst, d. h. außerhalb der regulären Sprechzeiten, am Wochenende und an Feiertagen erbracht werden, nach dem 2-fach, 2,5-fach- oder 3-fach-Satz abzurechnen. Des weiteren fällt eine Notdienstgebühr in Höhe von 59,50 Euro inkl. Umsatzsteuer grundsätzlich an. Aus organisatorischen Gründen sind Notdienstgebühren sofort zu entrichten.