"Hundeführerschein ist Pflicht"

 

Am 25. Mai 2011 hat der niedersächsische Landtag ein neues Hundegesetz in Niedersachsen verabschiedet. Danach sollen alle neuen Hundehalter, unabhängig von der Größe oder Rasse ihres Hundes, innnerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes einen Sachkundenachweis erbringen, aus dem hervorgeht, dass sie in der Lage sind sachgerecht mit ihrem Hund umzugehen. Das gilt nicht für Hundebesitzer, die in den letzten zehn Jahen mindestens zwei Jahre lang durchgehend einen Hund gehalten haben, bzw. für bestimmte Personenkreise wie Tierärzte, Jäger und Führer von Dienst- und Blindenhunden.

Die neuen Bestimmungen treten zum 1. Juli 2013 in Kraft.

Das dient zum einen dem Wohle des Tieres und vor allem dem Schutz der Bevölkerung vor unerwünschten Belästigungen durch Hunde.

Durch die sofortige Kennzeichnung aller Hunde ab sechs Monaten mittels Mikrochip und deren Registrierung sind die Tiere den Besitzern eindeutig zuzuordnen, so dass sich das auch positiv auf das vor allem zur Urlaubszeit gehäufte Aussetzen von Hunden auswirken wird.

Der Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung sollte eigentlich schon immer selbstverständlich gewesen sein, er ist jetzt für alle Hunde ab sechs Monaten Pflicht.

In Bayern, Berlin, Hamburg und Nordrheinwestfalen ist die Sachkundeprüfung schon lange Pflicht, und es ist erfreulich, dass Niedersachsen endlich nachzieht. Denn jeder Hundekenner weiß, dass die Gefährlichkeit eines Hundes nicht von der Rasse oder der Größe abhängen, sondern in erster Linie vom anderen Ende an der Leine. Nur wer verantwortungsbewusst und fachkompetent in Bezug auf sein Tier ist, kann Schäden durch dieses verhindern.

Der Sachkundenachweis kann mit und ohne Vorbereitungsseminar abgelegt werden, es bleibt abzuwarten, ob ein theoretischer und praktischer Teil vorgeschrieben werden wird wie in Hamburg oder die Sachkunde nur theoretisch nachgewiesen werden muß. Aufgrund eigener Erfahrungen halte ich es für sinnvoll, auf jeden Fall auch einen praktischen Teil zu machen, nur dann ist es möglich, zu sehen, ob ein Hundehalter die theoretischen Kenntnisse auch in die Tat umsetzen kann, damit sein Hund nicht zur Gefahr für andere wird.

Unsere Praxis hat sich zertifiziert, die bundesweit einheitliche Sachkundeprüfung "D.O.Q.-Test 2.0" abnehmenzunehmen, sowohl theoretisch als auch praktisch, ich kann den Test sowohl für Niedersachsen als auch für Nordrheinwestfalen abnehmen.

Die theoretische Prüfung umfasst 30 Multiple-Choice-Fragen aus insgesamt sieben Sachgebieten, zur Beantwortung stehen 45 Minuten zur Verfügung, sie kann computergestützt oder papierbasierend asolviert werden.

Der praktische Prüfungsteil über ca. 60 Minuten überprüft das sichere Führen des Hundes in der Öffentlichkeit ohne Belästigung oder Gefährdung Dritter. Die praktische Prüfung gilt für das jeweilige Hund-Halter-Team.

Infos und Tipps zur Prüfungsvorbereitung finden Sie auf den Unterseiten von www.doq-test.de.

Sachkundefragen zur Vorbereitung auf die theoretische Prüfung findet man unter:

http://www.web-based-teaching.de/ben/index.html

http://www.testedich.de/quiz29/quiz/1306333030/Bestehst-du-den-Sachkundenachweis-fuer-Hundehalter

http://www.dvg-hundesport.de/home/service/fragen_zur_bhvt~8a8181bf1dfce6f4011dfd0c01f00087.de.html

Bei Interesse bieten wir in der Praxis auch Vorbereitungsseminare an.

Die Prüfungsgebühren für den theoretischen Teil betragen inkl. MwSt.

computergestützt                 EUR  65,45             

praktischer Teil                    EUR  83,30