Empfehlung zur Bekämpfung von Hautpilzen

ESCCAP Tierhalter-Information

Aktuell hat die unabhängige, parasitologische Expertenorganisation ESCCAP (www.esccap.de) eine „Empfehlung zur Bekämpfung von Hautpilzen bei Kleintieren“ herausgegeben. ESCCAP möchte Tierhaltern damit konkrete, klare Informationen an die Hand geben, die ihnen helfen, Ihre Tiere sachgerecht
vor Hautpilzen zu schützen bzw. betroffene Tiere erfolgreich zu behandeln und zu heilen.

Grundlagen

Hautpilze (Dermatophyten) entwickeln sich in Haut und Haaren und verursachen Hautveränderungen, die oft als kreisrunde Rötungen und/oder kreisrunder Haarausfall erkennbar werden. Die entsprechende Erkrankung bezeichnet man als Dermatophytose. Sie gilt als eine der häufigsten infektiösen Hauterkrankungen bei Hunden und Katzen. Aber auch bei kleinen Heimtieren wie Meerschwein oder Ratte sind Hautpilze verbreitet. Hautpilze können darüber hinaus von Tieren auch auf den Menschen übertragen werden.

Hautpilze werden durch winzig kleine, unsichtbare Teilchen übertragen. Diese Teilchen bestehen aus kleinen Haarteilen, die mit Pilzpartikeln besetzt sind. Diese verbreiten sich sehr leicht und die Pilzpartikel können in der Umgebung unter optimalen Bedingungen über Jahre hinweg ansteckend bleiben.

Die Entwicklung von Hautpilzerkrankungen wird von einer Vielzahl an Faktoren beeinflusst, so gilt
zum Beispiel:

• Für junge Tiere sowie solche mit geschwächtem Immunsystem besteht ein erhöhtes Risiko.

• Säugende Katzen und Hündinnen können mit Hautpilzen infiziert sein und diese auf ihre Welpen übertragen.

• Hunde und Katzen jeder Rasse sind für Hautpilze empfänglich. Für Perserkatzen wurde jedoch eine besondere Anfälligkeit nachgewiesen.

• Bei Katzen gibt es auch Hinweise auf familiäre Anfälligkeiten.

• Andere Parasiten wie Flöhe, Zecken, Milben oder Juckreiz sowie andere Hautinfektionen können winzige Hautverletzungen verursachen, die Hunde und Katzen für eine Hautpilzinfektion anfällig machen.

• Jede Erkrankung, die den Körper schwächt, kann Hunde und Katzen für eine Infektion mit Hautpilzen empfänglicher machen. Liegt ein Pilzbefall vor, muss daher abgeklärt werden, ob eine andere Erkrankung vorliegt. Wenn ja, sollte diese nach Möglichkeit behandelt werden, während parallel eine spezielle Behandlung gegen die Hautpilze erfolgt.

• Warmes und feuchtes Klima begünstigt eine Hautpilzerkrankung.

• Ein höheres Risiko besteht in Zuchten oder Tierheimen, bei streunenden Tieren, Jagdhunden und wild lebenden Katzen sowie Tieren, die mit Artgenossen oder anderen Tieren zusammen gehalten werden.

• Auch bei Tieren, die an Ausstellungen oder Wettkämpfen teilnehmen, besteht ein erhöhtes Risiko, an einer Hautpilzinfektion zu erkranken.

Diagnose

Besteht der Verdacht auf eine Hautpilzerkrankung, muss dies vom Tierarzt sicher abgeklärt werden. Am zuverlässigsten ist dabei eine Kombination verschiedener diagnostischer Möglichkeiten, z. B. Untersuchung des Tieres unter einer Speziallampe, mikroskopische Untersuchung von Haaren, Bebrütung einer Kultur im Labor.
Unter Umständen kann der Tierarzt in seiner Praxis sofort eine klare Diagnose stellen und direkt klären, ob es sich um einen Befall mit Hautpilzen handelt. Manchmal aber ist dies nicht möglich. In diesen Fällen müssen ergänzend Untersuchungen von Haut- und/oder Fellproben in einem spezialisierten Labor vorgenommen werden. Dafür werden Fell und/oder Hautproben eingesendet. Hierbei kann es einige Wochen dauern, bis endgültige Ergebnisse vorliegen.

Behandlung

Die sachgerechte Behandlung gegen Hautpilze verfolgt zwei Ziele:

• Verkürzung der Krankheitsdauer und

• Verhinderung einer Ausbreitung in der Umgebung und Übertragung auf weitere Tiere und den Menschen.

Die Behandlung gegen Hautpilze basiert auf drei Pfeilern:

1. Das Tier wird „systemisch“ behandelt, d.h. es bekommt eine Spritze und/oder Medikamente zur Eingabe über das Maul. Die Hautpilze werden damit „von innen heraus“ bekämpft.

2. Gleichzeitig wird die Haut „lokal“ behandelt, d.h. das Fell und die Haut werden äußerlich mit Medikamenten gewaschen und/oder eingerieben. Diese äußere Behandlung schließt den gesam- ten Tierkörper ein und beschränkt sich nicht nur auf die Behandlung sichtbar betroffener Bereiche. Sie sollte über den gesamten Behandlungszeitraum mindestens 2 x in der Woche durchgeführt werden.

 Das Scheren des Fells, vor allem bei stark infizierten Tieren sowie bei Langhaarkatzen und in Mehr- katzenhaushalten, kann den Erfolg der äußeren Behandlung unterstützen. Unter Umständen kann es ausreichen, die Haare im Bereich der veränderten Hautbezirke zu scheren. Das Scheren erleichtert die Anwendung und das Eindringen der Wirkstoffe. Es muss vorsichtig erfolgen und in einem Raum durchgeführt werden, der sich im Anschluss leicht desinfizieren lässt.

3. Wichtig ist außerdem, ergänzend zu der Behandlung mit Medikamenten die Umgebung des Tieres und Gegenstände, mit denen das Tier Kontakt hat, sachgerecht zu desinfizieren (Näheres dazu weiter unten). Sinnvoll ist darüber hinaus eine Trennung von betroffenen und nicht betroffenen Tieren.

4. Möglich ist auch eine „therapeutische Impfung“ bei Hautpilzinfektionen. Die Impfung schützt aber weder vor einer Ansteckung noch vor einer Erkrankung. Bei geimpften Tieren ist jedoch eine höhere Infektionsdosis nötig, um eine Infektion und Erkrankung auszulösen. Die Impfung führt außerdem zu einer weniger schweren Ausprägung der Krankheitsanzeichen. Auf Wunsch kann sie zur Unterstützung der Behandlung (schnellere Besserung der Hautprobleme) oder in stark gefährdeten Beständen (z.B. Zuchten, Tierheimen) eingesetzt werden.



Behandlungs-Schema

Die Behandlung muss konsequent fortgeführt werden, bis der Erfolg der Therapie durch Laboruntersuchungen gesichert ist. Die Behandlungsdauer beträgt damit mindestens 6-8 Wochen. Denn: Für die Überprüfung des Therapieerfolges wird in der Regel 4 Wochen nach Behandlungsbeginn eine Untersuchung im Labor eingeleitet, deren Ergebnis erst nach rund 3-4 weiteren Wochen vorliegt. Erst wenn diese Untersuchung bestätigt, dass das Tier geheilt ist, kann die Behandlung beendet werden. Nach weiteren 4 Wochen wird jedoch auch dann erneut eine Laboruntersuchung vorgenommen, um wirklich sicher zu gehen, dass das Tier geheilt ist.

Grundsätzlich gilt: Erst wenn zwei Untersuchungen mit einem Abstand von 4 Wochen belegen, dass keine Hautpilze mehr vorliegen, sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich. In Zuchten und Tierheimen oder bei wiederholten Rückfällen kann es sinnvoll sein, eine dritte Untersuchung als Endpunkt der Behandlung festzulegen.

Bleibt ein Therapieerfolg aus, können folgende Ursachen vorliegen:

• Die Behandlungsmaßnahmen (3 Säulen, siehe oben) werden nicht korrekt durchgeführt.

• Eine andere Erkrankung des Tieres schwächt das Immunsystem.

• Das Tier ist aufgrund erblicher Veranlagung besonders anfällig für Hautpilzerkrankungen, so dass zusätzliche Maßnahmen zur Heilung ergriffen werden müssen (z.B. therapeutische Impfung).


In Zuchten und Tierheimen lässt sich eine Hautpilzinfektion sehr schwer bekämpfen und stellt auch ein gesundheitliches Risiko für die Menschen dar, die mit den Tieren in Kontakt kommen. Die Mühen und Kosten für eine konsequente Behandlung und die Scheu, eine Hautpilzinfektion zuzugeben, sind oft mit dafür verantwortlich, dass die Behandlung nicht konsequent durchgeführt wird. Unter Umständen können auch eine Unterbrechung der Zucht und/oder der Verzicht auf Ausstellungen angeraten sein. Auch eine Impfung kommt in solchen Beständen in Betracht.

Vorsorge

Das Risiko einer Hautpilzinfektion ist für Welpen sowie alte und geschwächte Tiere am größten.
Dennoch kann sich jedes Tier jederzeit anstecken. Deshalb sollte angestrebt werden, alle Hunde und Katzen vor einem Befall mit Hautpilzen zu schützen.

Der Kontakt mit einem (nicht offensichtlich) betroffenen Tier oder einer verunreinigten Umgebung stellt das größte Infektionsrisiko dar. Eine Ansteckung lässt sich also am besten vermeiden, indem man diesen Kontakt verhindert. Diese Maßnahme ist sehr einfach, aber nicht immer anwendbar, da nicht allen betroffenen Tieren der Befall mit Hautpilzen anzusehen ist. Besonders in Katzengruppen finden sich sehr häufig unauffällige Trägertiere. Bei hohem Risiko (z. B. Zuchten, Tierpension, Tierheim) ist eine Desinfektion von Räumen und Gegenständen (Näheres dazu weiter unten) unabhängig von offensichtlichen Hautpilzfällen 1 x wöchentlich empfohlen.

Ist ein Tier einer möglichen Ansteckung ausgesetzt, z. B. im Rahmen von Ausstellungen, bei Aufenthalt in Tierpension oder Tierheim, so sollten Haut und Fell der Tiere anschließend einmalig äußerlich behandelt werden, bevor sie in den Haushalt/die Zucht (zurück-)kommen und mit Menschen oder anderen Tieren Kontakt haben und diese anstecken können. Parallel sollte eine Desinfektion von Transportkorb, Decken, Halsbändern usw. vorgenommen werden, mit denen das Tier in dieser Zeit Kontakt hatte. Vorsorgend wird manchmal die Einnahme von Medikamenten gegen Hautpilze empfohlen: Dies jedoch hat sich in Studien als unwirksam erwiesen und kann nicht empfohlen werden.

In Zuchten sowie in Tierheimen stellt die Aufnahme eines (unmerklich) angesteckten Tieres in den Bestand das größte Infektionsrisiko dar. Es sollte daher stets eine Untersuchung auf einen Befall mit Hautpilzen erfolgen, auch wenn keine äußerlich erkennbaren Anzeichen dafür vorliegen. Bis zu einem sicheren Diagnoseergebnis bzw. einer abgeschlossenen Behandlung sollten die Tiere in Quarantäne bleiben.

Ein Tier ohne äußerliche Anzeichen eines Hautpilzbefalls aber mit positivem Laborbefund ist als Trägertier einzustufen. Trägertiere sollten vor Aufnahme in den Bestand behandelt werden. Sie werden erst dann in den Bestand aufgenommen, wenn zwei Laboruntersuchungen im Abstand von 4 Wochen einen noch bestehenden Hautpilzbefall ausschließen.

In Deutschland sind zwei Impfstoffe gegen bestimmte Hautpilze bei Hunden und Katzen zugelassen. Die Impfung schützt aber weder vor einer Ansteckung noch vor einer Erkrankung. Sie schützt das Tier nur in so weit, dass es erst erkrankt, wenn es stärker mit ansteckenden Hautpilzteilchen in Kontakt kommt. Außerdem sorgt die Impfung im Falle einer Erkrankung für eine weniger schwere Ausprägung der Krankheitsanzeichen. Auf Wunsch kann die Impfung daher in stark gefährdeten Beständen (z. B. Zuchten, Tierheimen) eingesetzt werden.



Desinfektion und Umgebungsbehandlung

In der Umwelt vorhandene Hautpilzteilchen erhöhen das Risiko für eine Ansteckung, für Rückfälle und langwierige, teils sogar erfolglose Behandlungen. Daher sollte über die gesamte Dauer einer Behandlung parallel zur Gabe von Medikamenten ergänzend 1 x wöchentlich eine Desinfektion des Umfeldes vorgenommen werden.

Entscheidend ist dabei eine sorgfältige Reinigung durch Einweichen/Waschen mit geeigneten Desinfektionsmitteln.
Zusätzlich hilft sorgfältiges Absaugen. Desinfiziert werden vom Tier genutzte Räume und Bereiche wie Liegeflächen, Möbelstücke, Transportkörbe, Böden und Auto. Ferner werden mit dem Tier in Kontakt gekommene Gegenstände wie Bürsten, Kämme, Halsbänder, Leinen und Spielzeuge desinfiziert.

Mittel der Wahl für die Desinfektion ist Chlorbleiche. Sie ist schnell wirksam (unter 2 Minuten), preiswert und umweltfreundlich. Chlorbleiche zerfällt bei Anwendung in Wasser, Sauerstoff und Kochsalz. In höheren Konzentrationen ist sie allerdings schleimhaut- und atemwegsreizend. Handelsübliche Bleiche ist in Drogerien und Supermärkten aber auch in Apotheken erhältlich. Beachtet werden muss eine ausreichende Einwirkzeit (2 bis 5 Minuten). Chlorbleiche ist ein Langzeitdesinfektionsmittel, d.h. auch nach 24 Stunden werden auf die inzwischen abgetrocknete Oberfläche auftreffende Hautpilzteilchen abgetötet, was besonders in Zuchten und Tierheimen große Vorteile hat.

Vor der Anwendung von Chlorbleiche sollte geprüft werden, ob diese für die zu desinfizierende Gegenstände, Materialien und Flächen geeignet ist. Dort wo Chlorbleiche ungeeignet ist, kann alternativ für die Desinfektion von Gegenständen und kleinen Flächen eine Lösung aus der Tierarztpraxis zur Desinfektion verwendet werden. Die empfohlenen Einwirkzeiten betragen bei glatten Oberflächen 20-30 Minuten, bei aufsaugenden Oberflächen 2-3 Stunden (bei Aufbringen mit ca. 30°C und Einwirken bei Raumtemperatur). Vom großflächigen Einsatz dieses Mittels sowie vom Einsatz von Verdampfern (Fogger), wie sie in anderen europäischen Ländern erhältlich sind, wird jedoch abgeraten.

Schutz des Menschen

Um sich selber vor einer Ansteckung mit Hautpilzen durch ein Haustier zu schützen, gelten grundsätzlich folgende Regeln:

• Gründliche persönliche Hygiene (nach Kontakt gründlich Hände wachsen, Tier nicht auf Sofa oder im Bett schlafen lassen usw.)

• Behandlung bestehender Hautpilzinfektionen beim Tier inkl. Desinfektion des Umfeldes

• Vermeiden von Situationen mit Infektionsgefahr für das Tier

• Fernhalten von Kindern und anderen Personen von betroffenen Tieren und möglicherweise mit Hautpilzteilchen verunreinigten Gegenständen und Räumen.

Besondere Vorsicht gilt bei folgenden Personengruppen:

• Immungeschwächte Personen wie Schwangere, ältere Menschen, Patienten mit HIV-Infektion, Patienten, bei denen eine Chemotherapie, Organtransplantation oder Behandlung einer Autoimmunerkrankung erfolgt.

• Menschen, deren Umstände/Verhalten zu einer erhöhten Ansteckungsgefahr führen können, wie Babys und Kleinkinder, geistig behinderte Personen oder Menschen mit besonderen berufsbedingten Risiken (Tierpfleger, Tierarzthelfer, Tierarzt).

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter http://www.esccap.de/start/